Gute Luft wird auch weiterhin gefördert!

Obwohl Ende 2019 die Förderung des Einbaus einer Lüftungsanlage im Rahmen des sogenannten "Lüftungspakets" im Programm 430 und 152 der KfW eingestellt wurde, werden "Lüftungstechnische Maßnahmen" weiterhin von Bund und Land gefördert.

Bei der Sanierung und dem Neubau von Wohngebäuden spricht eine Reihe von Gründen für die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage. So können beispielsweise durch den damit verbundenen kontrollierten Luftwechsel, im Gegensatz zum nutzerabhängigen manuellen Lüften, unnötige Wärmeverluste vermieden werden. Zudem können Anlagen mit einer Wärmerückgewinnung hohe Energieeffizienzstandards von Wohngebäuden ermöglichen und somit zum Klimaschutz beitragen.

Darüber hinaus kann eine Lüftungsanlage, das Risiko von Schimmelbildung reduzieren, indem nutzerunabhängig der zum Abtransport von Feuchtigkeit und Schutz der Bauteile notwendige Luftaustausch stets gewährleistet wird. Und dies auf eine, für den Bewohner, komfortable Art und Weise.

All dies scheint nach wie vor unbestritten und daher wird der Einbau einer Lüftungsanlage, auch nach der Umstellung der Förderprogramme im Kontext des energieeffizienten Bauens und Sanierens, durch die öffentliche Hand finanziell unterstützt.


Eigentümer haben somit folgende Förderprogramme zur Verfügung:

  • KfW Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (Produkt-Nr. 152 Kredit / 430 Zuschuss): Zinsgünstiger Förderkredit oder Zuschuss, der sich seit Anfang des Jahres auf 20% erhöht hat.
  • KfW Baubegleitung (Produkt-Nr. 431 Zuschuss): Das Honorar für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung,bei der u.a. auch ein Lüftungskonzept erstellet werden kann, wird weiterhin gefördert.
  • Steuerliche Förderung: Seit diesem Jahr kann als Alternative zur KfW-Förderung eine Steuerermäßigung in Gestalt eines Steuerbonus in Anspruch genommen werden.
  • progres.nrw Markteinführung: Beim Einbau von besonders effizienten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung vergibt das Land NRW einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu € 2.000,- pro Haus oder Wohnung.

Einen Überblick über aktuelle Förderprogramme bieten beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW und die EnergieAgentur.NRW.